Brandschutztipp
- Fluchtwege in und um das Haus
Wenn
es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch
der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit eine Flucht für die Bewohner
aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege
im Haus funktionsfähig sein. In der Regel ist der Treppenraum, durch den man
tagtäglich seine Wohnung erreicht, begehbar sein, dass heißt frei von "Gerümpel",
von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft.
Im Notfall - dann nämlich, wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel"
zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen.
Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt die Feuerwehr weitere Ratschläge:
Mal ehrlich, bei etwas Planung und Organisation sowie mit gutem Willen ist es sicherlich möglich, Gegenstände dieser Art an anderen Orten unterzubringen! Denken Sie immer daran: Sie als Bewohner haben es selbst in der Hand, ob Sie im Ernstfall eine Chance zur Flucht haben! Beachten Sie also die baurechtlichen Vorschriften und die Tipps Ihrer Feuerwehr.
Sollte
in einem Schadensfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der
Feuerwehr Leitern zur Rettung der Hausbewohner vorgenommen. Sie stellen den
sogenannten "zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster
oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre
Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden
sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Große Drehleiterfahrzeuge
der Feuerwehr brauchen Platz - einzig und allein für Ihre Rettung! Sorgen Sie
tagtäglich dafür, dass ein solcher Platz ungehindert vorhanden ist.
Rettungswege im Gebäude und außenliegende Feuerwehrflächen können lebensrettend
sein, nehmen Sie also die Tipps ernst. Es könnte um Ihr Leben gehen.
Für alle Fälle - falls es doch passiert Notruf 112